Was tun im Trauerfall?

Im Trauerfall stehen wir Ihnen von Anfang an zur Seite und leisten in jeder Hinsicht umfassende Unterstützung. Einige wichtige Schritte müssen Sie zunächst aber selbst in die Wege leiten.

Wenn sich der Sterbefall zu Hause ereignet hat, benachrichtigen Sie bitte den Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst (bundesweit einheitlich unter der Rufnummer 116 117).

Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Senioren- oder Pflegeheim ereignet, kümmert sich die jeweilige Verwaltung um das nun Notwendige. Nach Vorlage der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um die weiteren Abläufe im Detail zu besprechen.

Für das anschließende Beratungsgespräch zu den Details der Bestattungen benötigen wir:

  • Personalausweis und Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde, gegebenenfalls Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde (wenn der Ehepartner verstorben ist)
  • Grabschein bei vorhandener Grabstelle (Rostocker Friedhöfe)
  • Krankenversicherungskarte (Chipkarte)
  • Unterlagen bestehender Renten (Rentennummern)
  • Versicherungspolice der Sterbeversicherung (sofern vorhanden)